Förderung Freier Radios:

Ausgleich statt Wettbewerbsverzerrung !

Freie Radios haben es sich zur Aufgabe gemacht, einen Offenen Zugang zum Medium Radio zu sichern, wie das auch bei den Printmedien möglich ist. Ziel ist besonders, den in den Massenmedien unterrepräsentierten Gruppierungen und Themen als Sprachrohr zu dienen, seien es MigrantInnen oder lokale KünstlerInnen, Jugendliche oder Frauen. Diese Zielsetzung steht im Widerspruch zu einem werbefinanzierten Radio. Dies braucht durchformatiertes Programm mit vordefinierten beats per minutes und max. 2 min. durchgehende Wortbeiträge, muß gerade in so einem kleinen Markt wie Linz auf möglichst große Zielgruppen setzen, muß also mainstream fahren. Freies Radio will Information um der Information willen verbreiten, es geht nicht darum, Publikumsschichten an die werbetreibende Wirtschaft zu verkaufen.

In Europa gibt es ca. 2.000 solcher Freier oder community radios. Deren Existenz geht von einem 3-Säulen-Modell, öffentlich-rechtlicher, kommerzieller & nichtkommerzieller (gemeinnütziger) Hörfunk, aus. Der 3. Sektor (nichtkommerzieller Hörfunk) ist anerkannt vom Europarat und dem Europäischen Parlament. Die Förderung Freier Radios gilt diesen Institutionen als probates Mittel, um die Existenz derlei Einrichtungen sicherzustellen. In Frankreich gibt es beispielsweise einen Ausgleichsfonds, der Freien Radios zugute kommt, die maximal 20% ihrer Einnahmen aus Werbung erzielen. Dieser Fonds wird von kommerziellen Radios gespeist als Ausgleich für den Verzicht der Freien Radios, sich am Werbemarkt zu engagieren. Oder bei den Nachbarn in der Schweiz und Deutschland gibt es Unterstützung aus den Hörer- und Sehergebühren.


Hast du Butter auf dem Kopf, geh nicht im Sonnenschein ...

In Österreich gibt es zur Zeit eine Auseinandersetzung über die Förderung von Medien durch den Staat. Tenor der großen Zeitungen in dieser Sache ist der Vorwurf einer Wettbewerbsverzerrung durch jene etwa, die in den Genuß einer besonderen Presseförderung kommen (Standard, Presse, Salzburger Nachrichten, Volksblatt). Dieser Vorwurf erscheint über weite Strecken als ziemlich absurd. Der Europäische Gerichtshof hat näämlich in einem Urteil festgestellt, daß der Staat oberster Garant der Werte Meinungsfreiheit und Medienvielfalt ist und gerade durch reglementierende Maßnahmen für deren Erhalt zu sorgen hat. Man muß sich das ja mal vor Augen halten, jede österreichische Tageszeitung beispielsweise bekommt 5 Mio. jährlich an allgemeiner Presseförderung, also ein Großteil an reichlich gewinnbringenden Publikationen bekommt noch obendrein ein Körberlgeld, um sich in anderen Medienbereichen engagieren zu können. Und dies mutet noch vergleichsweise gering an zu den 1.5 Mrd.

(ja M i l l i a r d e n !)
Druckereiförderung, die Anfang der 90iger an alle großen Verlagshäuser in jedem Bundesland ausbezahlt wurden. Dies nur als zwei Beispiele, die ziemlich plausibel darstellen, daß die, die da von Wettbewerbsverzerrung herumschreiben, in Wirklichkeit die großen Kassierer sind. Auch bei der Förderung Freier Radios durch die öffentliche Hand wird von seiten kommerzieller Radiobetreiber von Wettbewerbsverzerrung gesprochen, dabei geht es nur um einen Ausgleich für den Werbeverzicht und einer Abgeltung des offenen Zuganges. Da wird sogar mit Klagen gedroht, bloß fragt sich, ob nicht eine Klage gegen die obige Praxis, daß gewinnbringende Unternehmen Förderungen zur Finanzierung von Egagements in anderen Medienbereichen erhalten, erfolgsversprechender wären ...

Alexander Baratsits